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Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

Isoliertes Haus mit angenehmer Wärme

Energieausweis für Eigentümer gut erklärt
vom Energie-Fachberater in Ihrer Nähe

Wir erstellen Energieausweise
für Ihr Gebäude

Der Energieausweis soll Mietern, Käufern und nicht zuletzt den Eigentümern Aufschluss über den im Gebäude zu erwartenden Energieverbrauch geben. Dies wird beim Energiebedarfsausweis in Form des Primärenergiebedarfs und Enenergiebedarfs dargestellt. Beim Energieverbrauchsausweis werden die Verbrauchsabrechnungen für die Bestimmung des Primärenergieverbrauchs und Energieverbrauchs berücksichtigt.

Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis ?

Die Ergebnisse der beiden Ausweise können für das gleiche Gebäude sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes einschließlich der Anlagentechnik erhält der Eigentümer, Nutzer oder Käufer nur über den Energiebedarfsausweis. Sind energetische Sanierungen geplant, kann nur ein Energiebedarfsausweis sinnvolle Hinweise auf die möglichen Einspareffekte geben. Beide Ausweise beinhalten gleichermaßen Empfehlungen zu kostengünstigen Modernisierungen.

Je nach Alter und Anzahl der Wohnungen des Gebäudes schreibt der Gesetzgeber vor, welche Art von Energieausweis zu erstellen ist. Für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen – Ausnahme: der energetische Zustand des Gebäudes entspricht mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 Für alle übrigen Wohn- und Nichtwohngebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Im Neubau ist ausschließlich ein Ausweis nach dem Energiebedarf zu erstellen!

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude ─ Ausnahme: Das Gebäude wird zu einem nennenswerten Umfang unterschiedlich genutzt. Für diesen Fall müssen Ausweise für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil getrennt erstellt werden.

Als nach Energieeinsparverordnung § 21 berechtigter Ausweisersteller stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für die unterschiedlichen Ausweistypen zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei der richtigen Auswahl.

Energiebedarfsausweis

Energieverbrauchsausweis

Beim Energiebedarfsausweis wird die Energieeffizienz durch die technische Analyse der Bausubstanz und der Anlagentechnik ermittelt. Das tatsächliche Nutzerverhalten der Bewohner spielt dabei keine Rolle.

Nutzerverhalten und Klimabedingungen sind deutschlandweit einheitlich festgelegt. Der so berechnete Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ist verbrauchsunabhängig und gibt die baulichen und anlagentechnischen Kennwerte des Gebäudes wieder.

Energiebedarfsausweise werden dadurch bundesweit vergleichbar.

Energieausweis

Beim Energieverbrauchsausweis werden Primärenergieverbrauch und Endenergieverbrauch aus den tatsächlichen Energieverbräuchen mindestens auf der Grundlage der letzten 3 Jahre ermittelt.

Der Warmwasseranteil wird berücksichtigt, unabhängig davon ob Angaben über die konkreten Verbräuche vorliegen oder nicht.

Die regionalen Unterschiede und jährlichen Schwankungen des Klimas werden durch Klimafaktoren berücksichtigt. Der Bewohner des Gebäudes kann durch individuelles Nutzerverhalten den Energieverbrauchskennwert sehr stark beeinflussen.